Reparatur-/ Serviceanfrage
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Versicherungspflicht
Der Metz moover besitzt die ABE N991 nach §20 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in der Fassung vom 26.04.2012 (BGBl I S. 679) und ist mit Genehmigung der Fahrzeugart „eKF bis 500W“ zugeordnet. Zur rechtskonformen Inbetriebsetzung Ihres moovers in Deutschland benötigen Sie eine Versicherung und Versicherungsmarke zum Aufkleben auf den moover – beides erhalten Sie von der Zurich Versicherung. Mit dem nachfolgenden Formular können Sie eine Kraftfahrzeughaftpflicht und optional eine Kaskoversicherung bei der Zurich Versicherung zum Einsatz Ihres moovers für eine Saison beantragen:
